Nächster System-Card Schulungstermin nach DGUV-D / BGG 966:
24.02.2012 - 8:00 Uhr in unserer Firma
angemeldete Teilnehmer: 0
Die Schulungen finden erst ab 7 angemeldeten Teilnehmern statt. (Max. 12)
Anfrage
Leistungskatalog Schulung
Sicherheitsschulungen - Arbeitsbühnenbedienausweis
Warum Schulung? um Unfälle zu vermeiden
Von Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, schriftlicher Beauftragung, PSAgA haben Sie schon mal gehört..?
Auf vielen Baustellen dürfen nur noch geschulte Bediener mit Arbeitsbühnen umgehen.
Wir führen regelmäßig Bedienerschulungen nach BGG 966 / DGUV-G 966 rund um den sicheren Umgang mit unseren Arbeitsbühnen durch.
Da wir uns als Partner und Dienstleister im Umgang mit Arbeitsbühnen sehen ist es uns wichtig, dass Sie / Ihre Mitarbeiter störungsfrei und unfallfrei Ihre Aufgaben meistern.
Wir schulen Sie im sicheren Umgang und in der Bedienung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen (FHABn) nach den rechtlichen Grundlagen EN 280 / BGV, BGR / BetrSichV.
Bei der Schulung sind die Arbeitsbühnen in folgende Kategorien eingeteilt:
- AB (Anhängerhubarbeitsbühne)
- LKW (Lkw-Hubarbeitsbühne)
- GTB/TB (Teleskop- /Gelenkteleskop-hubarbeitsbühne)
- SB (Scherenhubarbeitsbühne)
- SP (Spezialgeräte - nur nach gesonderter Absprache)
Ablauf: Rechtliche Grundlagen, theoretische Prüfung, praktische Übung
Dauer: 1 Tag = 8 Stunden (bei mehr als 2 Gerätetypen evtl. länger)
Die Schulung findet in unserm Haus statt. Auf Anfrage kommen wir natürlich auch zu Ihnen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von uns ein Zertifikat und Ihren persönlichen Bedienausweis. Dieser berechtigt Sie deutschland- und europaweit in Verbindung mit dem Bediennachweis Arbeitsbühnen zu bedienen.
Vorteile für Sie
- Mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen durch geschulte Mitarbeiter - BetrSichV.
- Zukünftig schnellere Übergabe der Arbeitsbühnen
- Ihr Mitarbeiter kann sich auf der Baustelle bei Kontollen sofort als Bediener ausweisen! Dadurch kein Stillstand!
- Perfektes Bedienen spart Zeit und Geld!
DIN EN 280
Definition der fahrbaren Hubarbeitsbühne nach EN 280(Auszug)
Fahrbare Maschine, die dafür vorgesehen ist, Personen zu Arbeitsplätzen, an denen sie von der Arbeitsbühne aus Arbeiten verrichten, unter der Bedingung zu befördern, dass Personen die Arbeitsbühne an einer festgelegten Zugangsstelle betreten und verlassen und die mindestens aus einer:
-Arbeitsbühne mit Steuereinrichtungen,
-einer Hubeinrichtung
-und einem Untergestell besteht.
BGR 500/Kap 2.10 (Auszug)
Beschäftigungsbeschränkung
Die Arbeitsbühnen darf nur der Mitarbeiter bedienen, der von Ihrem Unternehmen als befähigte Person schriftlich dazu beauftragt und nach BGR 500 ordnungsgemäß in die Sicherheitsbestimmungen und Bedienung von Hubarbeitsbühnen eingewiesen ist.
§9 BetrSichV - Unterrichtung und Unterweisung
Bei der Unterrichtung der Beschäftigten nach § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes und § 14 des Arbeitsschutzgesetzes hat derArbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Beschäftigten
I. angemessene Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefahren, die sich aus den in ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung vorhandenen Arbeitsmitteln ergeben, auch wenn sie diese Arbeitsmittel nicht selbst benutzen, und
II. soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel
in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen. Die Betriebsanweisungen müssen mindestens Angaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich der Benutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrungen enthalten.


